Aktuelle Hinweise zum Datenschutz

Ansprechpartner und weitere Informationen

Ab dem 25. Mai 2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die bayerischen Behörden unmittelbar anzuwenden. Gleichzeitigt tritt auch das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) in Kraft.

Das Landratsamt Dillingen ist –wie bisher- bestrebt, den Anforderungen an das Datenschutzrecht gerecht zu werden und erarbeitet auf der Grundlage der o.g. Regelungswerke für alle Bereiche umfassende und detaillierte Informationen, die in Kürze an dieser Stelle auf der Homepage veröffentlicht werden.

Vorab zusammengefasst die wichtigsten Informationen zum Datenschutz:

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. DSGVO:

Art. 3 Abs. 2 BayDSG-E 2018 stellt klar, dass Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO die für die Verarbeitung zuständige öffentliche Stelle ist. Im öffentlichen Bereich ist damit die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle gemeint, die eine Datenverarbeitung zur Erfüllung ihrer Aufgaben durchführt.

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist damit:
Landratsamt Dillingen a. d. Donau, Große Allee 24, 89407 Dillingen a. d. Donau, E-Mail: poststelle@landratsamt.dillingen.de, Tel. 09071/51-0

Behördlicher Datenschutzbeauftragter gem. Art. 37 DSGVO:

Art. 37 Abs. 1 DSGVO stellt klar, dass ein behördlicher Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat einen DSB bestellt, die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Homepage unter Landkreis & Bürgerservice / Landratsamt / Aufgaben / Datenschutzbeauftragter.

Unabhängige Aufsichtsbehörde gem. Art. 51 DSGVO:

Unabhängige Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Datenschutz ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD). https://www.datenschutz-bayern.de

Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten (Art. 13 bis 15):

Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass eine für die Öffentlichkeit oder die betroffene Person bestimmte Information präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache abgefasst ist und gegebenenfalls zusätzlich visuelle Elemente verwendet werden. Diese Information kann in elektronischer Form bereitgestellt werden, beispielsweise auf einer Website, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Dies gilt insbesondere für Situationen, wo die große Zahl der Beteiligten und die Komplexität der dazu benötigten Technik es der betroffenen Person schwer machen, zu erkennen und nachzuvollziehen, ob, von wem und zu welchem Zweck sie betreffende personenbezogene Daten erfasst werden, wie etwa bei der Werbung im Internet.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Hinweise beim Kontaktformular.