Gebühren- und Kostenordnung
der Kreisfahrbücherei Dillingen a.d. Donau
- Nutzungsgebühr
Die Ausleihe von Medien erfolgt gegen Zahlung einer Jahresgebühr, die bei Erstausstellung bzw. Verlängerung des Leserausweises erhoben wird.
Die Jahresgebühr beträgt für
| Erwachsene | 10,00 € |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren | 7,00 € |
| Jugendliche über 18 Jahren unter Vorlage Schülerausweis | 7,00 € |
| Kinder (noch keine Einschulung) | 0,00 € |
Die Zahlung einer Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche beschränkt sich auf zwei Kinder/Jugendliche in der Familie.
- Gebühren für Ausstellung eines Ersatzausweises
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.
- Fernleihgebühren
Für die Vermittlung von Literatur im Bayerischen Leihverkehr wird eine Bestellgebühr von 3,00 € erhoben. Bei Bereitstellung des bestellten Mediums wird der Besteller schriftlich unter Fristsetzung benachrichtigt. Kosten die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, sind vom Besteller zu tragen.
- Bearbeitungsgebühr
Wird Bibliotheksgut neu beschafft oder repariert, weil der Benutzer es verloren, nach der 3. Mahnung nicht zurückgegeben oder beschädigt hat, so wird neben Schadensersatz eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3,50 € pro Medium. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei späterer Rückgabe des Bibliotheksgutes nicht zurückerstattet.
- Säumnisgebühr
Bei Überschreitung der Leihfrist fallen, ohne dass es einer Erinnerung durch die Bibliothek bedarf, Säumnisgebühren an. Sie betragen je Leihfristturnus und Buch/Medium 0,30 €.
- Mahngebühren
Bei Überschreitung der regulären Leihfrist um 3 Wochen kann die Rückgabe schriftlich angemahnt werden. Leistet der Entleiher dieser Mahnung nicht Folge, so ergeht eine zweite Mahnung. Bleibt auch dieses Schreiben ohne Erfolg, so wird eine 3. Mahnung mit eingeschriebenem Brief zugestellt. Wird auf die dritte Mahnung hin das entliehene Bibliotheksgut nicht zurückgegeben, so kann die Bibliothek
- eine Ersatzbeschaffung durchführen
- ggf. Mittel des Verwaltungszwanges in Anspruch nehmen
Die Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfrist betragen pro Mahnung
| für die 1. Mahnung | 1,00 € |
| für die 2. Mahnung | 2,00 € |
| für die 3. Mahnung | 3,00 € |
Die neue Benutzungsordnung tritt ab 01.04.2004 in Kraft.
Dillingen a.d. Donau, 30.03.2004
Landkreisverwaltung - Sachgebiet 14